Der Besuch einer zu registrierenden Person pro Patient ist für bis zu 30 Minuten zulässig. Dabei gilt der gesetzliche Mindestabstand sowie Maskenpflicht für den Besucher. Es sollte sich um einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz handeln. Diesen erhalten Sie auch gegen eine Gebühr (€ 1,-) am Eingang Haus 2.
Generell unzulässig ist der Besuch von:
Zur Registrierung ist das Anmelden am Eingang Haus 2 zwingend erforderlich.